Liebe TTC´ler, liebe Eltern.
zunächst erst einmal Entschuldigung für den kurzfristen Ausfall des Jugend- und Erwachsenentraining am vergangenen Donnerstag. Auch wir waren überrascht, dass in der Turnhalle ein Elternabend stattfindet. Leider wurde dieser Termin nicht mit uns abgestimmt. Allerdings konnten wir nun eine Lösung in der kommenden Woche finden. Unsere Trainings finden bis auf das Erwachsenentraining / Derby am Mittwoch regulär statt. Am Mittwoch können wir spätestens um 20:30 Uhr in die Halle (nicht wie sonst um 20:15 Uhr) je nachdem wann der vorher stattfindende Elternabend beendet wird. Es kommt also zu Verzögerungen von maximal 15 Minuten. Es muss also notfalls kurz vor der Halle gewartet werden. Wir werden dafür etwas länger in der Halle sein.
Leider ist auch in dieser Woche noch eine Reservierung im Hallenbuchungstool zur Teilnahme am Training notwendig. Hinweis: Bitte bucht keine Spieler bei Spieler 2, sondern führt 2 separate Buchungen durch. Das System zählt bei uns keine Tische, sondern zählt für uns die Personen in der Halle.
Auch Duschen bleiben vorerst geschlossen und es sind keine Zuschauer zugelassen.
Wir befinden uns in Abstimmung mit dem Ordnungsamt und hoffen, dass diesbezüglich zeitnah neue Regelungen von der Stadt kommen, welche uns wieder mehr Normalität ermöglichen.
Es wird weiterhin die 3G-Regel angewendet. Hierfür wurde das Hygienekonzept und auch die Teilnehmerlisten aktualisiert.
Liegt der Inzidenzwert über 35, ist die Anwesenheit nur für vollständig Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich.
Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis
- eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
- eines POC-Antigentests („Schnelltest“), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
- oder ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest („Selbsttest“), der vor höchstens 24 Stunden vorgenommen wurde, vorzulegen (absolute Ausnahme, z.B. bei gegnerischen Mannschaften)
Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§3) sind
- Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweis (genesene Personen) sind,
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Die Ausnahme von den Testerfordernissen bei Schülerinnen und Schüler gilt auch in den entsprechenden Ferienzeiten.
- noch nicht eingeschulte Kinder
- hauptberufliche sowie ehrenamtliche Tätige in Vereinen und Sportstätten (in Ausübung Ihrer konkreten Tätigkeit; nicht z.B. Teilnahme am Training).
Lasst auf der Teilnehmerliste bitte ein weiteres volljähriges Vereinsmitglied unterschreiben, welches Eure Angaben geprüft hat. Im Falle eines Selbsttests ist dieser unter Aufsicht eines anderen volljährigen Vereinsmitgliedes vor Betreten der Halle durchzuführen, welches dann den Selbsttest inklusiver korrekter Durchführung bestätigt.
Ein entsprechender Nachweis (Papier oder digital) ist während des gesamten Trainings mitzuführen und bei Bedarf vorzuweisen.
Ein eventueller Selbsttest ist selbst mitzubringen und zu bezahlen. Der Verein beteiligt sich weder an Kosten noch stellt er einen Selbsttest zur Verfügung. Es empfiehlt sich vorher auch ein Vereinsmitglied zu finden, welches den Test prüft und bestätigt.
Aktuelle Infos finden sich im Bereich Corona. Bei Fragen meldet Euch einfach!
Viel Spaß im Training und einen guten Saisonstart!
Mit sportlichen Grüßen
Sven Wagner
1. Vorstand